Betriebsärztliche Betreuung für Unternehmen in Seesen & Umgebung
Erfüllen Sie Ihre ASiG-Pflichten rechtssicher – persönlich, regional, zuverlässig. Als ISO 9001-zertifizierter Betriebsarzt betreuen wir Unternehmen ab dem ersten Mitarbeiter.
Arbeitgeber-Pflichten nach ASiG
Als Arbeitgeber sind Sie ab dem ersten Mitarbeiter zur betriebsärztlichen Betreuung verpflichtet (§2 ASiG).
Gesetzliche Vorsorgen
- • G25 - Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeit
- • G26 - Atemschutzgeräte
- • G41 - Arbeiten mit Absturzgefahr
- • G37 - Bildschirmarbeit
- • G42 - Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung
Betriebsärztliche Betreuung
- • Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG
- • Betriebsbegehungen & Dokumentation
- • Wiedereingliederungsmanagement (BEM)
- • Einstellungsuntersuchungen
- • Beratung zu Arbeitsschutzfragen
Unsere Kunden nach Branchen
Handwerk & Bau
G25 (Kranführer), G41 (Absturzgefahr), G26 (Atemschutz), Einstellungsuntersuchungen
Industrie & Fertigung
Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen, G-Untersuchungen, BEM
Büro & Verwaltung
G37 (Bildschirmarbeit), Grundbetreuung, Ergonomieberatung, Gesundheitsförderung
Logistik & Transport
G25 (Fahr-/Steuertätigkeit), G26 (Atemschutz), Fahrereignung, Schichtarbeit
Soziale Einrichtungen
G42 (Infektionsgefährdung), Impfberatung, Hygieneschulungen, BEM
Land- & Forstwirtschaft
G25+G41 Kombi (Waldarbeiter), G26 (Atemschutz), Unfallverhütung
Transparente Preise
Alle Preise nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Für betriebsärztliche Betreuung erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot basierend auf Mitarbeiteranzahl und Tätigkeiten.
Beispiel-Leistungen (Selbstzahler/Einzeluntersuchungen)
Bei betriebsärztlicher Betreuung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrem Unternehmen.
Kostenlose Erstberatung
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Bedarf ermitteln und ein passendes Angebot erstellen.
Häufige Fragen
Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Sie bereits ab dem ersten Mitarbeiter verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Der Betreuungsumfang richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
Nach der Erstberatung erstellen wir ein individuelles Betreuungskonzept für Ihr Unternehmen. Die Untersuchungen können in unserer Praxis oder bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Regelmäßige Betriebsbegehungen und Gefährdungsbeurteilungen gehören zur Grundbetreuung dazu.
Welche Vorsorgen sind Pflicht?
Die Pflichtvorsorgen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Typische Pflichtvorsorgen sind: G25 (Fahr-/Steuertätigkeit), G26 (Atemschutzgeräte), G41 (Absturzgefahr), G42 (Infektionsgefährdung). Wir beraten Sie gerne zu Ihren konkreten Pflichten.
Können Sie zu uns ins Unternehmen kommen?
Ja, Betriebsbegehungen führen wir grundsätzlich vor Ort durch. Auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können bei Ihnen im Betrieb stattfinden, wenn Sie entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen können. Sprechen Sie uns an!
Was kostet die betriebsärztliche Betreuung?
Die Kosten richten sich nach der Anzahl Ihrer Mitarbeiter, der Branche und dem Betreuungsumfang. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, transparentes Angebot nach GOÄ. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.
Über 150 Unternehmen vertrauen uns
Von kleinen Handwerksbetrieben bis zu mittelständischen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern – wir betreuen Unternehmen aller Größen in der Region Seesen, Goslar, Hildesheim und Umgebung.
